webdesign-suchmaschinenoptimierung.at

Das richtige Verhalten bei Insolvenz

Februar 12th, 2009 · No Comments

Gerade in den heutigen Zeiten der Krise bangt wohl fast jeder Arbeitnehmer um seinen Job. Diejenigen, die eine normale Kündigung ausgesprochen bekommen und eine Abfindung erhalten, können sich dabei noch regelrecht glücklich schätzen. Denn es kann einen auch deutlich härter treffen, und zwar dann, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.

Als Arbeitnehmer erfährt man davon zunächst einmal nichts, es sei denn, man hat entsprechende Einblicke in die Zahlen des Unternehmens. Merklich wird die Insolvenz des Arbeitgebers meist erst dann, wenn die Zahlung des Lohns nicht mehr pünktlich erfolgt, oder man gar keinen Lohn mehr ausgezahlt bekommt. Sicher kann man über eine Verspätung um einige wenige Tage noch einmal hinwegsehen, doch bleibt der Lohn über mehrere Wochen oder Monate aus, wird es für den Einzelnen sehr schwierig, denn die laufenden Kosten für Miete, Strom, Telefon und Co. bleiben bestehen und wollen gezahlt werden.

Doch wie verhält man sich richtig, wenn man bemerkt, dass der eigene Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig ist? Da bisher viele Menschen noch nicht mit diesem Problem in Berührung kamen, stellt sich diese Frage. Grundsätzlich ist ein Schreiben an den Arbeitgeber aufzusetzen, in dem die eigenen vertraglich geregelten Ansprüche auf Zahlung des Entgelts geltend gemacht werden. Mit diesem Schreiben, dessen Empfang  idealerweise durch den Arbeitgeber quittiert wurde, hat man zumindest seine Forderungen geltend gemacht, was im Fall des Falles entscheidend ist. Dabei sollte dem Arbeitgeber eine angemessene Frist gesetzt werden, bis zu der man die Auszahlung des ausstehenden Lohnes einfordert. Erfolgt die Zahlung bis zu diesem Tage nicht, so kann man bereits im Schreiben androhen, dass man von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht. Dies besagt, dass man nicht mehr zur Arbeit erscheint, aber dennoch Anspruch auf das volle Entgelt hat. Der Arbeit darf man dabei solange fern bleiben, bis das Entgelt ausgezahlt wurde.

Steht fest, dass das Unternehmen insolvent ist, dann wird schon bald ein Insolvenzverwalter auftauchen. Während einige Arbeitnehmer so ihre Erfahrungen mit diesen gemacht haben, wobei die Insolvenzverwalter häufig im Sportwagen vorfuhren, mit dicken Zigarren angaben und ihre Freizeit hemmungslos im Spa verbrachten, während die Arbeitnehmer schon seit Wochen keinen Geldeingang mehr gesehen haben, kennen andere Arbeitnehmer den Insolvenzverwalter als Mann der Tat. Er versucht etwas zu bewegen, Käufer für das Unternehmen zu finden, das Ganze zu sanieren und wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Hierbei ist man immer abhängig vom Wohlwollen des Insolvenzverwalters.

Hat man über einen Zeitraum von drei Monaten keinen Lohn mehr erhalten, so muss man fristlos kündigen. Sicherlich denken sich jetzt viele, dass man nicht einfach selbst kündigen könne, da man in diesem Falle ja eine Sperrung des Arbeitslosengeldes erhielte. Doch bei einer Insolvenz und dem Ausbleiben der Lohnzahlungen liegt ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung vor, die Bundesagentur für Arbeit darf hier also keine Sperre verhängen. Die Gelder der letzten drei Monate kann man übrigens mit Hilfe des Antrags auf Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit einfordern. Hierfür müssen alle Unternehmen schon in guten Zeiten in einen entsprechenden Topf einzahlen, aus dem die Arbeitnehmer, die Anspruch auf Insolvenzgeld haben, dann bedient werden.

Zunächst zahlt die Bundesagentur hierbei nur für die realen Löhne, nicht jedoch für noch offen stehenden Urlaub oder Überstunden. Diese Gelder sollte man versuchen einzuklagen, sie zumindest aber beim Insolvenzverwalter in der Insolvenztabelle anmelden. Zwar dauert es dann oft Jahre, bis man die noch ausstehenden Zahlungen erhält, doch man hat recht gute Chancen, zumindest einen Teil des Geldes noch zu bekommen.

Bei der Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit wird man regelmäßig gefragt, warum man denn eine Eigenkündigung vorgenommen hat, oftmals ist hierfür noch eine mehrseitige Erklärung abzugeben. Doch kann man dem Sachbearbeiter glaubhaft versichern, dass man aufgrund  der fehlenden Lohnzahlungen gekündigt hat, lässt dieser sich oftmals erweichen, dass man sich das Ausfüllen des Antrags sparen kann. Meist reicht es, den Antrag auf Insolvenzgeld hier vorzulegen, denn daraufhin wird der Sachbearbeiter einem wohl Glauben schenken.